1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Christian Lamprecht (event-sound.at) und dem KUNDEN für die Erbringungen der im Angebot angeführten Leistungen.
  2. Abweichende Regelungen werden für Christian Lamprecht (event-sound.at) nur verbindlich, wenn sie schriftlich vor Vertragsabschluss vereinbart wurden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
  3. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  5. Die Angebote von Christian Lamprecht (event-sound.at) sind freibleibend und unverbindlich
  1. Verträge zwischen Christian Lampercht (event-sound.at) und dem Kunden kommen mit der Annahme des Angebotes bzw. mit der Bestellung des Kunden auf der Grundlage eines vorher von Christian Lamprecht (event-sound.at) übermittelten Angebots, in Ermangelung eines solchen durch die Bestätigung des Termins, zustande.
  2. Der Vertrag wird in einer Buchungsbestätigung in Textform fixiert und an den Kunden zur umgehenden Kenntnisnahme weitergeleitet. Die Buchungsbestätigung hat lediglich deklaratorischen Charakter. Darüber hinaus reichende mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von Christian Lamprecht (event-sound.at) schriftlich bestätigt worden sind.
  3. Für einen wirksamen Vertragsschluss ist die Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (alle Vertragsparteien, Veranstaltungsort, Auftrittszeit, Leistungsumfang, Honorar) ausreichend. Einzelheiten der Vertragsdurchführung sowie die Konkretisierung einzelner Nebenleistungspflichten werden, sofern sie nicht bereits in den AGB geregelt wurden, in der Buchungsbestätigung festgelegt.
  1. Der KUNDE gibt jene veranstaltungsbezogenen Daten bekannt, die Christian Lamprecht (event-sound.at) für die die Berechnung des Angebotes als Moderator bzw. DJ benötigt. Davon umfasst sind insbesondere: Veranstaltungsdatum, Auftrittszeit, Veranstaltungsort, Veranstaltungsart und Dauer der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmer sowie im Falle von DJs Musikwünsche.
  2. Christian Lamprecht (event-sound.at) bzw. Partner werden sich rechtzeitig und ausreichend gemäß den Vorgaben des Briefings auf die Veranstaltung vorbereiten. Sie werden auf angemessene Kleidung achten und in Ausnahmefällen vom Kunden – nach Vereinbarung – ausgestattet.
  3. Dabei sind Künstler generell frei in der Darbietung ihrer Leistungen und unterliegen keinerlei Weisungen des KUNDEN. Der Stil eines Künstler wird durch die Annahme des Angebots vom KUNDEN akzeptiert. (Christian Lamprecht bzw. Partner weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir bemüht sind, Kundenwünsche im vollen Umfang zu erfüllen)
  4. Der KUNDE hat die Veranstaltung technisch und organisatorisch so vorzubereiten und durchzuführen, dass ein einwandfreier Ablauf gewährleistet ist. Einzelheiten werden im Angebot festgelegt.
  5. Der KUNDE ist für die Einholung aller für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen behördlichen oder privaten Genehmigungen verantwortlich und hat deren Kosten zu tragen.
  1. Die Hotelbuchung erfolgt durch den KUNDEN, wobei auf eine internationale Hotelklassifizierung von mindestens 4 Sterne – wenn nicht gesondert festgelegt wurde – zu achten ist. Der KUNDE gibt die Hotelanschrift rechtzeitig bekannt.
  2. Bei Versäumnis einer Übermittlung der Hotelanschrift behält sich Christian Lamprecht (event-sound.at) ab zwei Wochen vor Veranstaltungstermin das Recht vor auf Kosten des KUNDEN eine unter Punkt a) definierte Unterkunft zu organisieren.
  3. Die Reisebuchung erfolgt durch Christian Lamprecht (event-sound.at) in Abstimmung mit dem KUNDEN.
  4. Die Reisekosten für den Transfer zu der/den Veranstaltung/en, Probe/n und dem Briefing sowie die Spesen trägt der KUNDE. Einzelheiten zu den Qualitätsanforderungen an die Reisemittel und die Unterkunft werden, sofern nicht bereits in den AGB geregelt, im Angebot festgelegt.

Sämtliche Preise sind in Euro (€) angegeben

  1. Grundsätzlich werden Tagessätze als Honorar vereinbart. Es besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer Honorar-/Reisekostenpauschale. Diese wird im Angebot festgehalten.
  2. Für Probentage einer Veranstaltung wird jeweils ein Honorar in Höhe von 50% der Tagesgage vereinbart.
  3. Für den Fall, dass der KUNDE eine Veranstaltung absagt oder den Vertrag kündigt, ohne dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, zahlt er den Künstlern ein Ausfallhonorar, begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Die Höhe des Ausfallhonorars bemisst sich wie folgt:
    1. 30 bis inkl. 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Honorars
    2. 14 bis inkl. 8 Tage  vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Honorars
    3. ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie im Laufe des Engagements 100% des Honorars.
  4. Verabsäumt der KUNDE die schriftliche Stornierung, ist Christian Lamprecht (event-sound.at) berechtigt, das gesamte vereinbarte Entgelt in Rechnung zu stellen.

Rechnungen/Honorarnoten sind mit Erhalt der Rechnung fällig, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen anzuweisen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden 1% Verzugszinsen pro Monat in Rechnung gestellt. Zusätzlich hat Christian Lamprecht (event-sound.at) das Recht auf Ersatz aller mit der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere der anwaltlichen Einbringlichmachung der ausständigen Zahlungen verbundenen Kosten und Auslagen.

  1. Die Künstler übertragen dem KUNDEN keine Rechte an ihren Darbietungen. Ton-, Bild oder Ton-/Bildaufnahmen sind nur mit vorheriger Zustimmung durch Christian Lamprecht (event-sound.at) gestattet. Hiervon ausgenommen sind Ton-, Bild oder Ton-/Bildaufnahmen zu Zwecken der internen Dokumentation der Veranstaltung für den KUNDEN. Rundfunk- und/oder Fernsehaufnahmen und deren Verwertung in der üblichen, ausschnittweisen Verwendung im Sinne aktueller Berichterstattung sind im Rundfunk, Fernsehen oder Internet gestattet (eingeschränkte Mitschnitterlaubnis). Für weitergehende Nutzungen der Aufnahmen ist die vorherige Zustimmung durch Christian Lamprecht (event-sound.at) erforderlich. In jedem Fall ist der KUNDE verpflichtet, den Künstlern den Mitschnitt und die Übertragung rechtzeitig vor Proben- und Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
  2. Der KUNDE zeigt sich damit einverstanden Christian Lamprecht (event-sound.at) Ton-, Bild oder Ton-/Bildaufnahmen – sofern vorhanden – zur freien Verwendung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist Christian Lamprecht (event-sound.at) berechtigt, diese und selbst erstellte Aufnahmen für eigene Werbe- und Referenzzwecke, auch für die Darstellung im Internet, zu nutzen.

Im Krankheitsfall wird Christian Lamprecht (event-sound.at) den KUNDEN hiervon unverzüglich unterrichten und auf Anforderung die Beeinträchtigung unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachweisen. In diesem Fall ist event-sound.at berechtigt den Vertrag zu lösen. Christian Lamprecht (event-sound.at) bemüht sich um einen vergleichbaren Ersatz zu den gleichen Konditionen bzw. übernehmen wir die eventuell höheren Gagenaufwendungen. Weitere Ansprüche des KUNDEN bestehen nicht. Eventuell bereits als Vorschuss geleistete Honorarzahlungen werden, für den Fall, dass ein Ersatzengagement nicht zustande kommt, unverzüglich zurückerstattet. Auf bereits erbrachte Leistungen wird ein anteiliges Honorar gezahlt.

  1. Der KUNDE kann gegen Forderungen unserer Künstler nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  2. Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Innsbruck.